Verjährung und Verwirkung kommunaler Forderungen
09. September 2024
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Seminarinhalte
Ziel des Seminars ist es, die jeweiligen Voraussetzungen der Verjährung je nach Rechtsgrundlage darzustellen, ihre Auswirkungen zu beleuchten und die Möglichkeiten aufzuzeigen, den Eintritt von Verjährung und Verwirkung von Ansprüchen zu verhindern. Dies geschieht anhand von Fallbeispielen aus der aktuellen Rechtsprechung. Kommunale Geldforderungen können sowohl auf öffentlichem als auch auf privatem Recht beruhen. Sowohl die Verjährung als auch die Verwirkung dieser Ansprüche haben zur Folge, dass sie nicht mehr durchsetzbar sind. Allerdings ist die Verjährung von Geldforderungen im Zivilrecht gänzlich anders geregelt als im Abgabenrecht oder im Ordnungswidrigkeitenrecht. Die Verwirkung von Ansprüchen ist dagegen gesetzlich gar nicht geregelt, sondern Ausfluss der Rechtsprechung und aus dem Grundsatz des Vertrauensschutzes des § 242 BGB (Treu und Glauben) abgeleitet. Der Ablauf von Ausschlussfristen führt sogar gänzlich zur Rechtsvernichtung.
Schwerpunkte:
- Verjährung privatrechtlicher Geldforderungen (Fristen, Hemmung, Neubeginn, Wirkung), Ausschlussfristen, Verwirkung von Ansprüchen
- Festsetzungs- und Zahlungsverjährung im Abgabenrecht (Hemmung, Unterbrechung, Wirkung)
- Vollstreckungsverjährung im Ordnungswidrigkeitenrecht
- Verjährung im Sozialrecht (insbesondere Rückforderungsansprüche nach SGB)
- Verwirkung von Ansprüchen im öffentlichen Recht
- Insolvenzverfahren und Verjährung
Teilnehmer:
Kolleginnen und Kollegen der Vollstreckungsbehörden
Referent/in:
Herr Peter Rothfuss, Stadtrechtsdirektor a. D.
Preis für Mitglieder Nichtmitglieder
Seminar 165,00 € 189,00 €